Ritter Immobilien/Ratgeber

Kaufnebenkosten in NRW

Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Provision: womit Käufer rechnen müssen – mit Beispielrechnung.

Kaufnebenkosten in NRW

Wer eine Immobilie kauft, zahlt mehr als den Kaufpreis. Die Kaufnebenkosten sollten Sie aus Eigenkapital bezahlen können – Banken finanzieren sie meist nicht mit.

Grunderwerbsteuer: 6,5 %

In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % des Kaufpreises. Das Finanzamt verschickt den Bescheid nach dem Notartermin; erst nach Zahlung gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Eintragung ins Grundbuch.

Notar und Grundbuch: rund 2 %

Für die Beurkundung des Kaufvertrags, die Auflassungsvormerkung, die Eigentumsumschreibung und die Eintragung einer Grundschuld fallen zusammen als Richtwert etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises an.

Maklerprovision

Seit dem 23.12.2020 gilt beim Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen durch Verbraucher: Hat der Verkäufer den Makler beauftragt, darf der Käufer höchstens die Hälfte der Provision tragen (§ 656c und § 656d BGB). Die genaue Höhe steht im Exposé.

Beispiel: Kaufpreis 350.000 €

Grunderwerbsteuer 22.750 €, Notar und Grundbuch rund 7.000 €, Provision 3,57 % = 12.495 €. Zusammen rund 42.245 € – etwa 12 % des Kaufpreises.

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