Ein Haus aus einem Erbe oder nach einer Trennung zu verkaufen, ist selten nur eine Rechenaufgabe. Oft müssen mehrere Menschen gemeinsam entscheiden – und der Wert muss für alle nachvollziehbar sein.
Den Wert klären
Am Anfang steht eine realistische Einschätzung. Sind sich alle Beteiligten einig, reicht in der Regel eine fundierte Bewertung durch den Makler vor Ort. Gibt es Streit oder muss der Wert vor Gericht belastbar dargelegt werden, ist ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen verpflichtend.
Eine Stimme für alle
Bei Erbengemeinschaften hilft es, eine Person als Ansprechpartner zu bestimmen. Wir halten alle Beteiligten auf dem gleichen Stand – auch über größere Entfernungen, per Telefon und E-Mail.
Das Haus räumen
Nach einem Erbfall steht das Haus oft noch voller Möbel und Erinnerungen. Haushaltsauflösungen geben wir auf Wunsch in Auftrag, damit Sie sich darum nicht kümmern müssen.
Diskret verkaufen
Nicht jeder möchte sein Elternhaus öffentlich inseriert sehen. Ein diskreter Verkauf an vorgemerkte, geprüfte Kaufinteressenten ist bei uns möglich – ohne Anzeige im Internet.
„Wir als Erbengemeinschaft fühlten uns von Herrn Ritter von Anfang an sehr kompetent beraten … Der erzielte Verkaufspreis hat unsere Erwartungen übertroffen.“ – Franz Gillessen, Stolberg
