Ritter Immobilien/Ratgeber

Drei Verfahren der Immobilienbewertung

Sachwert, Vergleichswert, Ertragswert: welches Verfahren für welche Immobilie gilt – und warum Online-Rechner nicht reichen.

Drei Verfahren der Immobilienbewertung

Der Verkehrswert einer Immobilie wird durch viele Faktoren beeinflusst: Lage, Zustand, Ausstattung, Baujahr. Je nach Art der Immobilie kommt eines von drei anerkannten Verfahren zum Einsatz.

Sachwertverfahren

Vorrangig bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Abhängig vom Grundstückswert, dem Gebäudewert, den Außenanlagen und weiteren wertbeeinflussenden Faktoren wird der Sachwert ermittelt.

Vergleichswertverfahren

Häufig bei Eigentumswohnungen. Über mehrere Vergleichsobjekte und den Einsatz von Faktoren wird der Immobilienwert ermittelt. Auch Baugrundstücke werden so bewertet, meist mit dem Bodenrichtwert als Grundlage.

Ertragswertverfahren

Vor allem bei Investitionsobjekten wie Mehrfamilienhäusern. Hier geht es weniger um den reinen Sachwert als darum, welche Erträge mit der Immobilie erzielt werden können.

Und die Online-Rechner?

Sie liefern eine grobe Zahl auf Grund einfacher Fragen. Eine realistische Bewertung erfordert eine persönliche Begutachtung vor Ort – durch jemanden, der den hiesigen Markt kennt. Wir bewerten Ihre Immobilie kostenlos und unverbindlich; bei Streitigkeiten vor Gericht vermitteln wir einen Gutachter für ein Verkehrswertgutachten.

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