Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Angebote sind unverbindlich, freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten.
Alle Angaben, die der Makler von Verkäufer- bzw. Vermieterseite erhält, werden vom Makler ohne Verbindlichkeiten weitergegeben. Sollten diese Irrtümer enthalten, haftet der Makler hierfür nicht.
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kaufvertrages ist die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr zzgl. Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Maklerprovision ist beim Vertragsabschluss verdient und zahlbar.
Unsere Angebote dürfen nicht ohne unsere schriftliche Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlung verpflichtet zur Schadensersatzleistung in Höhe der ortsüblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision.
Eine von uns schriftlich oder mündlich mitgeteilte Gelegenheit zum Vertragsabschluss wird – wenn nicht unverzüglich (schriftlich mit Quellenangabe) Widerspruch erfolgt – als bisher unbekannt anerkannt.
Gerichtsstand ist Aachen.
Geldwäschegesetz (GwG)
Als Maklerunternehmen ist Ritter Immobilien nach §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 GwG verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu halten wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises fest, beispielsweise mittels einer Kopie. Das Gesetz sieht vor, dass der Makler die Unterlagen fünf Jahre aufbewahrt.