Die Anlage ist geplant, die Module sind bestellt – jetzt beginnt der Teil, den die wenigsten mögen: der Papierkram. Bei Lebherz & Partner gehört er zum Service. Damit Sie trotzdem wissen, was passiert, hier der Überblick.
1. Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber
Noch vor dem Bau wird die Anlage beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet. Er prüft, ob der Netzanschluss die Einspeiseleistung verträgt, und legt das Messkonzept fest. Bei kleinen Anlagen bis 30 kWp ist das Verfahren vereinfacht; größere Anlagen brauchen eine Netzverträglichkeitsprüfung, die einige Wochen dauern kann. Deshalb stellen wir den Antrag so früh wie möglich.
2. Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Jede Stromerzeugungsanlage – auch ein Balkonkraftwerk – muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Ohne Eintrag gibt es keine Einspeisevergütung. Die Registrierung ist online und kostenlos; wir bereiten die Daten vor oder übernehmen den Eintrag mit Ihrer Vollmacht.
Häufiger Stolperstein: Der Speicher muss separat registriert werden – als eigene Einheit. Wird er vergessen, kann der Netzbetreiber die Vergütung zurückhalten.
3. Finanzamt
Für Anlagen bis 30 kWp auf Ein- und Zweifamilienhäusern gilt seit 2023 eine Einkommensteuerbefreiung, und beim Kauf fällt für private Betreiber in der Regel keine Umsatzsteuer mehr an (Nullsteuersatz). Eine Anmeldung beim Finanzamt ist für viele Betreiber damit entfallen. Ob das für Ihre Anlage gilt, klärt im Zweifel Ihr Steuerberater – wir geben Ihnen die nötigen Unterlagen mit.
4. Inbetriebnahme und Zählerwechsel
Nach der Montage meldet der Elektrofachbetrieb – bei uns der eigene Installateur – die Fertigstellung beim Netzbetreiber. Der tauscht den Zähler gegen einen Zweirichtungszähler oder ein intelligentes Messsystem. Ab diesem Termin fließt Strom ins Netz und wird vergütet.
Was wir übernehmen
- Netzanschlussbegehren und Abstimmung des Messkonzepts
- Anmeldeunterlagen, Fertigmeldung, Inbetriebnahmeprotokoll
- Förderanträge und Genehmigungen (z. B. Denkmalschutz)
- Eintrag im Marktstammdatenregister (mit Vollmacht)
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